Rechtsprechung
LG Berlin, 24.11.2003 - 67 S 254/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Besichtigungsrecht des Vermieters
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Besichtigungsrecht des Vermieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.03.2003 - 222 C 320/02
- LG Berlin, 24.11.2003 - 67 S 254/03
Papierfundstellen
- MM 2004, 125
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hamburg, 23.02.2006 - 49 C 513/05
Mietrecht: Besichtigungsrecht des Vermieters
Sie benachteiligt die beklagten Mieter nämlich unangemessen, weil nach ihrem Wortlaut eine Besichtigung auch ohne Ankündigung durch den Vermieter bzw. ohne vorherige Terminsabsprache verlangt werden kann; von der Ankündigungspflicht kann sich der Vermieter aber im Hinblick des Besichtigungsrechts für das Grundrecht der Mieter auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) nicht frei zeichnen (vgl. LG Berlin, MM 2004, S. 125). - AG Berlin-Mitte, 29.03.2010 - 16 C 59/09
Besichtigungsrecht des Vermieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen
In Rechtsprechung und Literatur ist dabei umstritten, ob dem Vermieter ohne eine vertragliche Vereinbarung ein so genanntes allgemeines Besichtigungsrecht zusteht, nach dem er ohne einen konkreten Anlass in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren und nach vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen kann (bejahend etwa LG Berlin MM 2004, 125; AG Schöneberg GE 2007, 453; AG Münster WuM 2009, 288;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Auflage, § 535 Rn. 82; Lützenkirchen NJW 2007, 2152, 2153 jeweils m.w.N.; verneinend etwa AG Bonn NJW-RR 2006, 1387; AG Coesfeld WuM 2009, 112;… Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 535 Rn. 134 ff. jeweils m.w.N.).Denn im Falle von geplanten Modernisierungsmaßnahmen ist der Mieter nach § 554 Abs. 2 BGB nicht nur verpflichtet die konkreten Maßnahmen zu dulden, vielmehr muss er dem Vermieter bereits zur Vorbereitung einer solchen Entscheidung die Besichtigung der Räume ermöglichen (LG Berlin MM 2004, 125; AG Schöneberg GE 1987, 629; Lützenkirchen NJW 2152; Schlüter NZM 2006, 681, 682).
Das Gericht hält es auf Grund der zu berücksichtigenden Privatsphäre des Mieters und des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) für zwingend erforderlich, die Anzahl der teilnahmeberechtigten Personen auf höchstens zwei zu begrenzen (so auch LG Berlin MM 2004, 125).
Das Gericht hält unter Berücksichtigung der beruflichen und privaten Interessen des Beklagten eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Tagen für angemessen und ausreichend, damit sich der Beklagte auf die Besichtigung einstellen kann (so auch LG Berlin MM 2004, 125).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.02.2007 - 2 C 418/06
Besichtigungsrecht für eine Mietwohnung: Anspruch des Mieters auf Vorabmitteilung …
Die Regelung sieht Besichtigungen ohne vorherige Ankündigungen vor und beeinträchtigt daher das Recht des Mieters auf Privatsphäre aus Art. 2 I GG (LG Berlin, Urteil vom 24.11.03 zu Az. 67 S 254/03).